AGB

Die hier gezeigte AGB finden Sie auch in unserem Downloadbereich als PDF, in Ihrer Willkommensmappe (bei Anreise) und als Anhang bei der Buchungsbestätigung.

Die Hausordnung hängt zusätzlich in der Ferienwohnung (Eingangsbereich) aus.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie HIER

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN (AGB)

für die Buchung, Nutzung und Mietung der Ferienwohnung Ritterschlag – Hauptstraße 4, D- 56291 Badenhard – und aller dazu gehörigen Bestandteile

 

  • 1 Begriffsbestimmung und Geltung der AGB


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur Beherbergung inkl. aller damit verbundenen nutzbaren Bestandteile (zum Beispiel Parkplatz und Garten). Die Eheleute Daniel und Jessica Hauptmann werden nachfolgend als Vermieter bezeichnet, die (Ferien-) Gäste als Mieter.

(2) Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wird. Der Vertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt und führen bei Verletzung zur Kündigung des Mietvertrages. Ebenso ist eine Unterbringung (Übernachtung) über die Anzahl der gemeldeten Personen hinaus nicht gestattet, dies gilt nicht für Tagesbesuche. Der Mieter ist für Schäden durch Besucher haftbar und hat diese auf die Hausordnung hinzuweisen.

(4) Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungspreis berechnet.

(5) Abweichungen und Nebenabreden sowie Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform nebst beidseitiger Unterschrift.

 

  • 2 Buchung/Buchungsbestätigung


Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage der Homepage ein oder richten Sie bitte schriftlich an service@ferienwohnung-ritterschlag.de oder rufen uns an.
Wenn wir die Buchungsanfrage positiv bestätigen können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Auf Wunsch erhalten Sie vorab gerne ein unverbindliches Angebot. Hier ist auch die Zustellung per E-Mail zulässig, sofern Sie den Eingang bestätigen (Stichtag). Bei postalischer Zustellung beginnen die Fristen 2 Kalendertage nach Poststempel.

 

  • 3 Zahlungsbedingungen und Preise


(1) Preise und Gebühren: Pro Person und Nacht sind 39 € an den Vermieter zu entrichten.   Diese beinhalten mietübliche Nebenkosten wie Entsorgungsgebühren, Wasser, Strom etc..

Auf Wunsch erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Person und Aufenthalt ein Wäschepaket, das pro Person folgendes beinhaltet und nur 1 Mal pro Aufenthalt gestellt wird: je 1 kleines und 1 großes Handtuch, 1 Waschlappen, 1 Satz Bettwäsche, 1 Wolldecke. Hingegen sind Gäste- und Geschirrhandtücher, Badvorleger, Bettdecken und Kopfkissen (in 2 Größen) im Mietpreis enthalten. Wenn Sie das Wäschepaket nicht in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie für Ihren Aufenthalt Bettwäsche und Handtücher selbst mitzubringen.

Zusätzlich sind Gebühren in Höhe von 50 € für die Endreinigung fällig. Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist 8 Kalendertage nach Buchung/Buchungsbestätigung fällig (siehe §2). Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Kalendertage vor Anreise fällig. Bei Buchungen, die bis maximal 14 Tage vor der Anreise stattfinden, ist der Gesamtbetrag sofort und ohne Abzug fällig.

Ist ausdrücklich eine Abrechnung auf Rechnung vereinbart (nur Geschäftsreisen), erfolgt die Rechnungsstellung nach Abreise entsprechend dem Abrechnungszeitraum, dieser beginnt mit dem Tag der Anreise und endet mit dem Tag der Abreise. Zahlungsziel der Rechnung sind 8 Kalendertage. Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsmittel und Zahlungsverzug: Wir akzeptieren ausschließlich Banküberweisungen, keine Kreditkarten, Checks oder sonstige Zahlungsmittel. Die Bankverbindung ist auf der Rechnung im Fußfeld angegeben.

Zahlungsverzug tritt mit Ablauf des Kalendertages der Fälligkeit ein, sofern bis dato kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist (siehe § 3 (1), Absatz 3). Das Datum der Überweisung ist hier nicht maßgebend. Wir erheben in diesem Falle eine Mahngebühr in Höhe 10,00 € und mahnen eine weitere Frist von 8 Kalendertagen schriftlich an. Sollten wir die Zahlung auch bis dahin nicht erhalten, ist damit die unverzügliche Stornierung des Vertrages (Reiserücktritt) und Weitervermietung unsererseits verbunden. Die damit einhergehenden Gebühren und Kosten entnehmen Sie bitte § 8.

 

  • 4 An- und Abreise


(1) Anreise: Am vereinbarten Anreisetag (i.d.R. samstags) steht dem Mieter die Ferienwohnung ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, ist der Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Ist die Anreise nicht bis 22 Uhr erfolgt, ist die Schlüsselübergabe erst am Folgetag ab 06:00 Uhr möglich.

Sollte der Mieter nicht bis 8:00 Uhr am Folgetag die Nutzung der Ferienwohnung antreten, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bitte spätestens 3 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail, um die ungefähre Uhrzeit und die Abwicklung zu besprechen. Sie erhalten maximal 2 Schlüssel. Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich.

Ein Anspruch auf Schadensersatz bzgl. eventuell anfallender Übernachtungskosten aus einer verspäteten Anreise kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung erst nach 17:00 Uhr bezogen werden kann bzw. wenn sich der Beginn der Nutzung auf den Folgetag verschiebt.

(2) Abreise: Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Bitte stimmen Sie sich vorher mit dem Vermieter bezüglich der Übergabe der Schlüssel und der Wohnungsabnahme ab. Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen, dazu gehören sauberes Geschirr und Besteck am dafür vorgesehenen Platz ebenso, wie ein leerer Kühlschrank und leere Mülltonnen (siehe auch § 12, Hausordnung). Der Vermieter behält sich vor, Kosten aus einer verspäteten Abreise beim Mieter geltend zu machen. Bei einer Überziehung der Abreisezeit von mehr als einer Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Eine anteilige Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

  • 5 Ferienwohnung


Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Das gemietete Objekt umfasst die Ferienwohnung und den separierten Teil des Gartens. Ein Stellplatz kann unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, es besteht aber seitens des Mieters kein Anspruch darauf.

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, und jeglichen dazu gehörigen Teilen und Gegenständen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei den Vermietern gemeldet werden, ansonsten haftete der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. Nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.  Die Kontaktdaten des Haftpflichtversicherers des Mieters sind unaufgefordert mitzuteilen.

Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend dem Vermieter zu melden. Für den dadurch notwendigen Austausch des Schließzylinders inkl. Schlüsseln (Schließsystem!) sind pauschal 50 € an den Vermieter zu entrichten. Besteht seitens des Mieters eine diesbezügliche Versicherung, so kann die Einreichung der Kostenübernahmeerklärung der Versicherung den Mieter von der Pauschalzahlung entbinden.

 

  • 6 Haustiere


Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Vermieter einen angemessenen Aufpreis, der sich nach Tierart und -größe richtet und schriftlich festgehalten wird. Der Vermieter behält sich vor, die Unterbringung eines Haustieres zu untersagen.

 

  • 7 Aufenthalt

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Hier gilt insbesondere: Wenn Türen und Fenster in Abwesenheit des Mieters offenstehen, ist der Vermieter berechtigt diese zum Schutze des Mietobjekts und dessen Inhalten zu schließen. Dies impliziert einen Zutritt zum Mietobjekt.

Es sind 100 € Kaution mit der Restzahlung/Komplettzahlung zu leisten. Nach erfolgter mängelfreier Abnahme am Abreisetag wird die Kaution spätestens 7 Tage nach Abreise per Überweisung zurückerstattet.  Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung kann auf die Vorzahlung der Kaution verzichtet werden, wenn die Kostenübernahme bei Schäden schriftlich bestätigt wird.

 

  • 8 Reiserücktritt

Eine Stornierung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen, bis 30 Kalendertage vor der Anreise ist diese für den Mieter kostenlos. Bei jeglichem späteren Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen, sofern dadurch ein Ausfall der Miete entsteht, also kein Nachmieter der Ferienwohnung gefunden werden kann. Die Höhe der Entschädigung wird wie folgt berechnet und bezieht sich auf die Rechnungssumme abzgl. der Gebühren für die Endreinigung oder das Wäschepaket, also auf die reinen Übernachtungskosten:

29 – 15 Kalendertage: 25 % (entspricht der Anzahlung)

14 –  7  Kalendertage: 50 %

6 –  0  Kalendertage: 75 %

Hierüber wird nach der eigentlichen Anreise eine gesonderte Rechnung zugesandt, sofern das Objekt nicht weitervermietet werden konnte. Eine Reiserücktritts-Versicherung ist empfehlenswert.

Für Geschäftsreisen auf Rechnung gilt: Eine Stornierung bis 3 Kalendertage vor Anreise ist kostenlos. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger (weniger als 72 h vor Anreisetag 15 Uhr) und kann kein Ersatzzeitraum vereinbart werden, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrags (hier: gewünschter Reservierungszeitraum).

 

  • 9 Rücktritt durch den Vermieter


Im Falle einer Stornierung seitens der Vermieter, sei es infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Beeinträchtigungen des Mietobjekts beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlungen.

Bei berechtigtem Rücktritt (Kündigung des Mietvertrags) entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

  • 10 Haftung des Vermieters


Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die vertragsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

  • 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
  • 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  • 11.2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  • 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
    Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

  • 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

Die jeweils gültige, mit Abschluss des Mietvertrages oder bei Anreise ausgehändigte Hausordnung wird Bestandteil der ABG

 

  • 13 Schriftform


Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder Erhalt einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung.

 

 

  • 14 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

  • 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

  • 16 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. in Werbemitteln dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

 

 

Hausordnung

Liebe Feriengäste!

 

Unsere Ferienwohnung soll Ihnen ein zweites Zuhause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Wenn etwas fehlt, Sie etwas nicht finden, oder Fragen zur Bedienung eines Gerätes haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen!

 

Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.

 

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung oder auf dem Balkon bzw. im Garten befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

 

 

Beschädigungen:

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen. Wir werden hierzu sicher eine Lösung finden. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Lüften:

Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen/Baden.

 

Sorgfaltspflicht:

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Wenn Türen und Fenster in Abwesenheit des Mieters offenstehen, ist der Vermieter berechtigt diese zum Schutz des Mietobjekts und dessen Inhalten zu schließen. Dies impliziert einen Zutritt zum Mietobjekt durch den Vermieter. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

 

Entsorgung:

Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen in der Wohnung oder auf dem Grundstück zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen (finden Sie in der Wohnung vor!) und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

 

 

Reinigung:

Wir bitten Sie uns umgehend darauf anzusprechen, sollte etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit gereinigt/sauber sein. Sehen Sie es uns nach, dass wir zum Beispiel nicht zwischen jedem Gästewechsel alle Teile des Kücheninventars auf Sauberkeit prüfen können. Wir finden sicher eine zufriedenstellende Lösung. Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

 

 

Küche

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Gebrauchsanweisungen zu nahezu allen Geräten finden Sie im Eckschrank im Esszimmer, sollte etwas unklar in der Benutzung sein, fragen Sie uns bitte.

 

Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.

 

Ruhezeiten: Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

 

Raucher:

Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen die Ferienwohnung, dazu steht Ihnen zum Beispiel auf dem Balkon ein Aschenbecher zur Verfügung. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne, und nicht auf dem Hof oder der Straße.

 

Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache mit den Vermietern erlaubt.

 

Parkmöglichkeiten: Es kann direkt vor der Ferienwohnung geparkt werden. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Hausrecht: Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Dies gilt auch für die eventuelle Pflege der Anlagen (Rasenmähen/Blumen gießen etc.)

Schlüssel: Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Haftung: Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

 

An- und Abreise: Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung wieder so aussehen, wie Sie sie vorgefunden haben. Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

 

Vielen Dank für Ihre Kooperation. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ihre Gastgeber

 

 

 

 

 

 

 

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